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OLG Hamburg: Kein grundsätzliches Verbot von Bewertungsplattformen

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Blog: Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Datum: 28-Jan-12
Gelesen: 35

Themen: Familienrecht

In knappen Worten:
Das OLG Hamburg ( 5 U 51/11 ) hat klargestellt, dass es keine Möglichkeit gibt, grundsätzlich (“ins Blaue hinein”) die Bewertung des eigenen Unternehmens auf einer Bewertungsplattform zu untersagen. Dazu führte das OLG in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung aus, dass es grundsätzlich im allgemeinen Interesse liegt, Unternehmen bewerten zu können. Hinsichtlich der typischen Argumente gilt: Zum einen ist ...» Vollständiger Artikel



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