OLG Frankfurt a.M.: Unlautere Irreführung durch Anspruchsabwehr - Die Grenze einer zulässigen Anspruchsabwehr durch einen Unternehmer wird überschritten, wenn er seine Kunden (Verbraucher) durch unwahre Angaben an der Geltendmachung berechtigter Ansprüche hindert.
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Datum: 29-Jan-12
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