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OLG Düsseldorf: "Völlig unbrauchbare" P2P-Abmahnung löst keine Abmahnkosten aus

URL: http://www.dr-bahr.com:80/news/voellig-unbrauchbare-p2p-abmahnung-loest-keine-abmahnkosten.html
Blog: Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien
Datum: 25-Jan-12
Gelesen: 66

In knappen Worten:
Eine "völlig unbrauchbare" P2P-Abmahnung löst keine Erstattung von Abmahnkosten aus, so das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 14.11.2011 - Az.: I-20 W 132/11). Im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) hat das OLG Düsseldorf mit überdeutlichen... ...» Vollständiger Artikel



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