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Nun also doch: Ermittlungsverfahren gegen Nutzer von kino.to!

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Blog: Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Datum: 12-Feb-12
Gelesen: 44

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
Es ist also nun tatsächlich eingetreten: Auf den Servern der Seite “ kino.to ” wurden inzwischen wohl die Zahlungsdaten der Nutzer aufgestöbert. Wie ich schon früher klar gestellt hatte , ist in diesem Fall durchaus mit (zahlreichen) Ermittlungsverfahren auch hinsichtlich der Nutzer zu rechnen, wobei die letztendliche Frage der Strafbarkeit des Betrachtens solcher Angebote weiterhin hoch umstritten ist. Darüber hinaus ...» Vollständiger Artikel



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