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Niederbarnimer Wasserverband

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/GlCL_jKxWsA/niederbarnimer-wasserverband-337789
Blog: Rechtslupe
Datum: 27-Jan-12
Gelesen: 38

Themen: Gesellschaftsrecht

In knappen Worten:
Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Trinkwasser auf der Grundlage eines Anschluss- und Benutzungszwangs und einer Gebührensatzung liefert, ist im Sinne des § 59 Abs. 1 GWB Unternehmen und nach dieser Vorschrift zur Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet. Dies ergibt sich unabhängig davon, ob der Auffassung des Bundeskartellamts zu folgen ist, öffentlich-rechtlich organisierte Wasserversorger ...» Vollständiger Artikel



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