Name des Kindes falsch angemeldet: Keine Änderung!
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Blog: Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Datum: 18-Jan-12
Gelesen: 37
Themen: Familienrecht
In knappen Worten:
Das OLG Hamm (I- 15 W 585/10 ) hatte sich mit einer irrtumsbedingten Namensanmeldung zu beschäftigen: Beide Eltern wollten dem Kind als Zweitnamen den Namen “X” geben. Noch im Kreißsaal hatte man diesen Namen der Hebamme, die nach dem Namen gefragt habe, buchstabiert. Die Hebamme hatte daraufhin nachgefragt, ob man den Namen nicht vielmehr “X1″ schreibe.
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