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Nachträgliche Befristung nur bei Änderung von Tatsachen

URL: http://blog.beck.de/2012/01/16/nachtraegliche-befristung-nur-bei-aenderung-von-tatsachen
Blog: beck-blog
Datum: 16-Jan-12
Gelesen: 41

In knappen Worten:
Die Parteien hatten sich am 04.11.2008 (also nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform) auf einen unbefristeten nachehelichen Unterhalt in Höhe von 321 € verglichen. Mit seiner am18. 02. 2011 eingegangenen Antragsschrift begehrte der Antragsteller nunmehr erstmalig eine Befristung dieses titulierten Ehegattenunterhalts zum Ende des laufenden Monats Februar 2011, ...» Vollständiger Artikel



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