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Muss der Verkäufer eine mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung vom Käufer abholen? – erstmals höchstrichterliche Klärung durch den BGH

URL: http://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=5431
Blog: IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 39

In knappen Worten:
In seiner Entscheidung vom 13.04.2011 (Az. VIII ZR 220/10) nahm der BGH erstmals zur Frage nach dem Erfüllungsort der Nacherfüllung einer mangelhaften Sache Stellung. Dieser richte sich nach der allgemeinen Vorschrift des § 269 I BGB, also nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, sofern keine vorrangige Parteiabrede getroffen wurde. Was genau der BGH unter dieser abstrakten Vorgabe versteht, ...» Vollständiger Artikel



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