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Mieterhöhung unter Angabe eines Mietspiegelfeldes

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/m2y359mlPg8/mieterhoehung-unter-angabe-eines-mietspiegelfeldes-338475
Blog: Rechtslupe
Datum: 16-Feb-12
Gelesen: 37

Themen: Mietrecht

In knappen Worten:
Die bloße Angabe eines Mietspiegelfeldes reicht grundsätzlich und auch beim Stuttgarter Mietspiegel zur Begründung der Mieterhöhung nach § 558 a Abs. 1 BGB nicht aus. Eine Nachbesserung der Begründung setzt die Zustimmungsfrist des §§ 558 b Abs. 2 BGB erstmals in Gang. Stimmt der Mieter der Mieterhöhungserklärung innerhalb der dann laufenden Frist zu, ist der Rechtsstreit erledigt und die Klägerseite hat die Verfahrenskosten ...» Vollständiger Artikel



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