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“Mein Kampf” als “Zeitungszeuge”

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/whCCDNrOXFY/mein-kampf-als-zeitungszeuge-337764
Blog: Rechtslupe
Datum: 27-Jan-12
Gelesen: 52

Themen: Gesellschaftsrecht

In knappen Worten:
Der Freistaat Bayern kann als Inhaber der Urheberrechte nach wie vor die Publikation von kommentierten Auszügen aus „Mein Kampf“ untersagen. Die Veröffentlichung von Auszügen ist auch nicht als Zitatrecht zulässig. Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht München I im Wege der einsweiligen Verfügung die Veröffentlichung der für diese Woche geplanten Ausgabe des “Zeitungszeuge” gestoppt. Der verklagte englische Verleger ...» Vollständiger Artikel



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