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Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung im Beihilferecht

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Blog: Rechtslupe
Datum: 30-Jan-12
Gelesen: 40

Themen: Ausländerrecht

In knappen Worten:
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen. Der Senat ist anders als das Verwaltungsgericht der Ansicht, dass weiterhin maßgeblich für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen ist, für die Beihilfen ...» Vollständiger Artikel



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