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Marktstand war zu klein und Aufbauzeiten zu kurz

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Blog: Rechtslupe
Datum: 17-Feb-12
Gelesen: 40

Themen: Verkehrsrecht

In knappen Worten:
Die schriftliche Abmahnung einer Marktstandsbetreiberin wegen Überschreitens der genehmigten Standfläche und Befahrens der Marktfläche während der Marktzeiten ist rechtens und verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn die zugrundeliegende Satzung die Möglichkeit der Ausnahmeerteilung vorsieht. In dem hier vom Verwaltungsgericht Trier entschiedenen Fall hatte eine Marktstandsbetreiberin auf dem Trierer Viehmarktplatz ...» Vollständiger Artikel



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