LG Saarbrücken: Email mit Vertraulichkeitsvermerk darf nicht durch den Empfänger oder Dritte öffentlich verbreitet werden
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Blog: Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld
Datum: 09-Jan-12
Gelesen: 48
Themen: Arbeitsrecht
In knappen Worten:
LG Saarbrücken Urteil vom 16.12.2011 4 O 287/11 Email - Vertraulichkeitsvermerk Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn eine Email, die mit einem Vertraulichkeitsvermerk versehen ist, vom Empfänger oder Dritten veröffentlicht wird. Aus den Entscheidunggründen: "Hier hat der Verfügungskläger geschäftliche Briefe und E-Mails versandt.
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