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LG München I verbietet Veröffentlichung von Auszügen aus “Mein Kampf”

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Blog: Internet-Law
Datum: 26-Jan-12
Gelesen: 42

Themen: Gesellschaftsrecht

In knappen Worten:
Das Landgericht München I  hat es einem englischen Verleger auf Antrag des Freistaates Bayern per einstweiliger Verfügung verboten , kommentierte Auszüge aus Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ zu veröffentlichen. Die 7. Zivilkammer begründet ihren Beschluss mit dem Urheberrecht des Freistaats Bayern und weist insoweit darauf hin, dass  die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt sei. Mir hat sich insoweit schon ...» Vollständiger Artikel



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