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LG Düsseldorf: Samsung darf weiterhin Galaxy Tab 10.1N in Deutschland verkaufen / Keine Verwechselungsgefahr mit iPad

URL: http://www.damm-legal.de/lg-duesseldorf-samsung-darf-weiterhin-galaxy-tab-10-1n-in-deutschland-verkaufen-keine-verwechselungsgefahr-mit-ipad
Blog: Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Datum: 09-Feb-12
Gelesen: 38

Themen: Gesellschaftsrecht

In knappen Worten:
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012, Az. 14c O 292/11 - nicht rechtskräftig Art. 82 Abs. 1 GGV , Art. 82 Abs. 5 GGV , Art. 83 Abs. 1 GGV ; Art. 88 GGV , § 3 UWG , § 4 Nr. 9 UWG Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass über das optisch gegenüber dem Galaxy Tab 10.1 veränderte Samsung Galaxy Tab 10.1N kein vorläufiges Verkaufsverbot in Deutschland verhängt wird. Die Firma Apple hatte eine äußerliche Verwechselungsgefahr ...» Vollständiger Artikel



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