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LG Bonn: Werbung mit veralteter IHK-Sachverständigen-Bestellung irreführend

URL: http://www.dr-bahr.com/news/werbung-mit-veralteter-ihk-sachverstaendigen-bestellung-irrefuehrend.html
Blog: Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien
Datum: 17-Jan-12
Gelesen: 44

In knappen Worten:
Ein Sachverständiger darf nicht mit einer bereits abgelaufenen Bestellung für die Industrie- und Handelskammer werben, da eine solche Werbung irreführend und somit wettbewerbswidrig ist (LG Bonn, Urt. v. 30.09.2011 - Az.: 16 O 104/10). Der Beklagte war Ingenieur und... ...» Vollständiger Artikel



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