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LG Bonn: Auskunft gem. §§ 13, 13a UKlaG erfordert Bekanntgabe des Klarnamens

URL: http://www.kanzlei-richter.com/spamabwehr-entscheidungen/lg-bonn-auskunft-gem-ss-13-13a-uklag-erfordert-bekanntgabe-des-klarnamens.html
Blog: spam-abwehren.de
Datum: 28-Jan-12
Gelesen: 41

In knappen Worten:
Das Landgericht Bonn hat in einer Entscheidung aus 2010 festgestellt, dass die Erteilung einer Postfachinhaberauskunft nach dem Unterlassungsklagengesetz nach unerbeter Werbung die Bekanntgabe des Vor- und Nachnamens des faltischen Postfachinhabers voraussetzt. Seit längerer Zeit beauskunftet die Deutsche telekom nach hiesigen Beobachtungen recht zuverlässig die Identität von Rufnummerninhabern nach unerbetener Werbung ...» Vollständiger Artikel



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