LG Berlin: Kein Anspruch von FRITZ!Box gegen Hersteller von Jugendschutzsoftware
URL: http://www.dr-bahr.com/news/kein-anspruch-von-fritzbox-gegen-hersteller-von-jugendschutzsoftware.htmlBlog: Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien
Datum: 24-Jan-12
Gelesen: 43
| Strafrecht | → | SPD: Einführung “Katalog” strafverschärfend wirkender Motive |
Die Zahlung von Fangprämien für Patienten ist verboten |
||
| Ausländerrecht | → | Softwareentwickler als Gewerbetreibender oder Freiberufler einzuordnen |
| Strafrecht | → | Grüne wollen neues Grundrecht auf Informationszugang |
StA und Kripo Krefeld: Erneuter Schlag gegen kriminelle Gewinnspiel-Callcenter |
||
Sparkasse KölnBonn: In der Fachpresse an den Pranger gestellt |