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LG Berlin: Kein Anspruch von FRITZ!Box gegen Hersteller von Jugendschutzsoftware

URL: http://www.dr-bahr.com/news/kein-anspruch-von-fritzbox-gegen-hersteller-von-jugendschutzsoftware.html
Blog: Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien
Datum: 24-Jan-12
Gelesen: 43

In knappen Worten:
Der Produzent der FRITZ!Box hat gegen den Hersteller von Jugendschutzsoftware keinen urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn durch die Installation der Jugendschutzsoftware Funktionen der FRITZ!Box deaktiviert werden. In Betracht kommt... ...» Vollständiger Artikel



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