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Kostenerstattung im Spruchverfahren

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/oCMUrQVHTi0/kostenerstattung-im-spruchverfahren-337842
Blog: Rechtslupe
Datum: 31-Jan-12
Gelesen: 42

Themen: Familienrecht

In knappen Worten:
Im aktienrechtlichen Spruchverfahren können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (§ 5 SpruchG) nicht dem Antragsteller auferlegt werden. Eine Erstattung der Kosten des Antragsgegners ist in § 15 SpruchG nicht vorgesehen. § 15 Abs. 4 SpruchG regelt die Kostenerstattung für die außergerichtlichen Kosten abschließend. Ob der Antragsteller dem nach § 5 SpruchG bestimmten Antragsgegner im Spruchverfahren außergerichtliche ...» Vollständiger Artikel



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