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Kosten des Erststudiums

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Blog: Rechtslupe
Datum: 10-Feb-12
Gelesen: 36

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium sind nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Damit ist der Abzug von Studienkosten nicht nur der Höhe nach auf jährlich 4.000 €beschränkt. Da es im Bereich der Sonderausgaben keinen sog. Verlustvortrag gibt, können Studenten ...» Vollständiger Artikel



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