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Kindergeld eines polnischen Saisonarbeitnehmers für seine in Polen lebenden Kinder

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Blog: Rechtslupe
Datum: 10-Jan-12
Gelesen: 44

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
Ein polnischer Saisonarbeitnehmer ist für seine in Polen lebenden Kinder in Deutschland nicht kindergeldberechtigt. Der Saisonareitnehmer ist anspruchsberechtigt nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG. Nach dieser Vorschrift hat Anspruch auf Kindergeld, wer zwar keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, aber nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird. ...» Vollständiger Artikel



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