Keine Wahrheitssuche um jeden Preis
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Datum: 23-Jan-12
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Themen: Strafrecht
In knappen Worten:
Auch Strafgerichte dürfen die Wahrheit nicht um jeden Preis erforschen. Im Umgang mit widerspenstigen Zeugen müssen sie auch deren Rechte ausreichend wahren und insbesondere prüfen, ob Zwangsmittel verhältnismäßig sind. Mit dieser Begründung hob der Bundesgerichtshof nun einen Ordnungshaftbeschluss gegen eine Zeugin auf, die im Verfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker nicht aussagen wollte. ...» Vollständiger Artikel
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