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Keine generelle Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

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Blog: Rechtslupe
Datum: 03-Feb-12
Gelesen: 42

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
Eine Industrie- und Handelskammer darf in ihrer Satzung keine generelle Höchstaltersgrenze für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festsetzen. In einem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit war der heute 75 Jahre alte Kläger von der beklagten IHK bis zum Erreichen der in ihrer Sachverständigenordnung vorgesehenen Höchstaltersgrenze von 68 Jahren zum öffentlich bestellten ...» Vollständiger Artikel



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