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Kein Stundenlohn für die öffentliche Verwaltung

URL: http://blog.beck.de/2012/02/04/kein-stundenlohn-fuer-die-oeffentliche-verwaltung
Blog: beck-blog
Datum: 04-Feb-12
Gelesen: 40

In knappen Worten:
In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass eine Partei die eigene Mühewaltung zur Vorbereitung und Führung eines Rechtsstreits kostenrechtlich nicht erstattet verlangen kann. Nach dem OLG Köln, Beschluss vom 28.10.2011 – 25 WF 234/11 kann für den Träger öffentlicher Verwaltung nichts anderes gelten. Insbesondere kann er nicht auf der Basis eines Stundenlohns errechnete Kosten ...» Vollständiger Artikel



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