Kein Nachschieben von weiteren Ablehnungsgründen nach Stichentscheid
URL: http://blog.beck.de/2012/01/21/kein-nachschieben-von-weiteren-ablehnungsgruenden-nach-stichentscheidBlog: beck-blog
Datum: 21-Jan-12
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In knappen Worten:
Das OLG Hamm hat sich im Urteil vom 14.10. 2011 - I-20 U 92/10 - mit der Frage befasst, ob nach einem Stichentscheid der Rechtsschutzversicherer weitere Ablehnungsgründe „nachlegen“ kann. Nach dem OLG Hamm darf sich der Stichhaltigkeit des Rechtsanwalts nach § 18 ARB 2000/ § 17 ARB 75 darauf beschränken, sich mit den Argumenten auseinander zusetzen, ...» Vollständiger Artikel
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