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Jedes Jahr im Winter: Glatteis….

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/lLFlGy4zP9w/jedes-jahr-im-winter-glatteis-337576
Blog: Rechtslupe
Datum: 24-Jan-12
Gelesen: 41

Themen: Verkehrsrecht

In knappen Worten:
Nach dem Auftreten der konkreten Glättegefahr muss einer Gemeinde ein gewisser Zeitraum für organisatorische Maßnahmen zugebilligt werden, um ihren Streupflichten nachzukommen. Kommt die Gemeinde ihren Verpflichtungen aus dem Streuplan nach und gewährleistet dieser Streuplan eine sichere Erfüllung des Winterdienstes, haftet die Gemeinde bei einem Glätteunfall nicht wegen der Verletzung der Streupflicht. ...» Vollständiger Artikel



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