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Haftug für verlorene “Winzergelder”

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/pce9M2-JTl0/haftug-fuer-verlorene-winzergelder-337448
Blog: Rechtslupe
Datum: 20-Jan-12
Gelesen: 36

Themen: Gesellschaftsrecht

In knappen Worten:
Geschäftsführer können auch für Kundengelder haften, die bei dem Unternehmen “stehen gelassen” werden. In einem solchen jetzt vom Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall ging es um “Winzergelder”, die Winzer bei einer später in die Insolvenz gefallenen Weinkellerei stehen gelassen hatten: Der Kläger, Mitglied einer Winzergemeinschaft, verkaufte an eine Gesellschaft (Weinkellerei), ...» Vollständiger Artikel



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