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Grenzbetragsberechnung für volljährige Kinder beim Kindergeld

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Blog: Rechtslupe
Datum: 26-Jan-12
Gelesen: 70

Themen: Familienrecht

In knappen Worten:
Die Einkünfte und Bezüge des Kindes sind im Hinblick auf den Grenzbetrag ( § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ) weder um die aus dem Arbeitslohn erbrachten Sparbeiträge des Kindes noch um die als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erfassten Arbeitgeberbeiträge zu den vermögenswirksamen Leistungen zu kürzen. Prämien für eine private Haftpflichtversicherung können bei der Grenzbetragsberechnung ebenfalls nicht abgezogen werden ...» Vollständiger Artikel



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