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Genau hinsehen: Post vom “Expo-Guide” Ausstellerverzeichnis

URL: http://feedproxy.google.com/~r/KanzleiFerner/~3/yH_2mFXCoTU/
Blog: Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Datum: 18-Jan-12
Gelesen: 45

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
Neuer Brief, alte Masche: Unternehmen, die in der Vergangenheit Messen besucht haben und in diesen Tagen Post von einem Ausstellerverzeichnis “Expo-Guide.com” erhalten, sollten genau hinsehen, was da unterschrieben werden soll. In dem beiliegenden Formular der wohl in Mexiko ansässigen Firma findet sich am Ende im Kleingedruckten unter “Auftrag” der Hinweis, ...» Vollständiger Artikel



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