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Forderungseinzug nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

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Blog: Rechtslupe
Datum: 23-Feb-12
Gelesen: 38

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
Zieht der Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Forderung ein, die zur Masse gehörte, unterliegt der Erlös der Nachtragsverteilung. Mit der vorbehaltlosen Aufhebung des Insolvenzverfahrens war allerdings der Insolvenzbeschlag erloschen. Eine Nachtragsverteilung war nicht vorbehalten worden. Ein erneuter Insolvenzbeschlag trat im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erst mit der Anordnung der ...» Vollständiger Artikel



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