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FG Köln: Flugbegleiterin kann Kosten für nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen

URL: http://www.steuerrechtblog.de/einkommensteuer/2012/fg-koln-flugbegleiterin-kann-kosten-fur-nachfolgende-berufsausbildung-in-voller-hohe-als-werbungskosten-absetzen/
Blog: STEUERRECHT
Datum: 16-Jan-12
Gelesen: 46

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
FG Köln Urteil vom 12.12.2012 – 7 K 3147/08 Pressemitteilung des Gerichts: “Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat. Dies entschied der 7. ...» Vollständiger Artikel



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