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Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/xr8EvwInd44/erloeschen-der-fluechtlingseigenschaft-337117
Blog: Rechtslupe
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 44

Themen: Ausländerrecht

In knappen Worten:
Die Flüchtlingseigeschaft erlischt nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 a AsylVfG nicht nur dann, wenn sich der Ausländer auf unbegrenzte Dauer wieder in sein Heimatland begibt. Eine Niederlassung kann auch dann vorliegen, wenn er dort eine Art zweiten Wohnsitz unterhält. Maßgeblich sind im Einzelfall die Dauer, der Anlass und der Ort des Aufenthalts, sowie die Art der Einreise. Die Ausländerbehörde ist berechtigt, ...» Vollständiger Artikel



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