Erhöhung des Renteneintrittsalters auch beim Rechtsanwaltsversorgungswerk
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Datum: 09-Jan-12
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Themen: Ausländerrecht
In knappen Worten:
Die in der Satzung des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern vorgesehene stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten auf 67 Jahre ist zulässig. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Der Antragsteller, ein 1961 geborener angestellter Rechtsanwalt in Koblenz, ...» Vollständiger Artikel
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