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EGMR: Missstände dürfen notfalls öffentlich gemacht werden

URL: http://www.kanzlei-richter.com/kundigung/egmr-missstaende-duerfen-notfalls-oeffentlich-gemacht-werden.html
Blog: spam-abwehren.de
Datum: 26-Jan-12
Gelesen: 39

In knappen Worten:
Ein guter Tag für Mut und Gemeinsinn: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer Altenpflegerin bescheinigt , dass ihre Menschenrechte durch die Bundesrepublik Deutschland verletzt wurde. Sie hatte Missstände in einer Pflegeeinrichtung des Klinikbetreibers Vivantes GmbH öffentlich gemacht, war gekündigt worden und an der deutschen Justiz gescheitert. Wie das Portal Datenschutzbeauftragter-info.de  berichtet ...» Vollständiger Artikel



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