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Die anstößige Frage nach dem letzten ehelichen Verkehr

URL: http://blog.beck.de/2012/02/01/die-anstoessige-frage-nach-dem-letzten-ehelichen-verkehr
Blog: beck-blog
Datum: 01-Feb-12
Gelesen: 36

In knappen Worten:
Hier war mokiert worden, dass die richterliche Frage nach dem letzten ehelichen Verkehr ja wohl nicht mehr zeitgemäß sei. Dies trifft zu, für die Fälle, in denen beide geschieden werden wollen zu (in diesen Fällen wird die Frage abgesehen von der Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung im Normalfall auch nicht gestellt). Von Bedeutung kann sie aber sein, wenn eine Seite die Scheidung nicht ...» Vollständiger Artikel



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