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Der Betriebsrat und die Versetzung eines Postbeamten

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Blog: Rechtslupe
Datum: 27-Jan-12
Gelesen: 39

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
Der Betriebsrat eines stillgelegten Betriebes der Deutschen Post AG ist nicht berechtigt ist, bei der Versetzung von Beamten dieses Betriebes zu anderen Betrieben des Unternehmens mitzubestimmen. Nach den Regelungen des Postpersonalrechtsgesetzes unterliegen die Beamten in den Postnachfolgeunternehmen den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes. Abweichend davon stehen dem Betriebsrat in Personalangelegenheiten ...» Vollständiger Artikel



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