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Datenschutzrechtlich unzulässig

URL: http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/OKLYBIUoISQ/datenschutzrechtlich-unzulassig.html
Blog: Internet-Law
Datum: 26-Jan-12
Gelesen: 43

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
Wer DoubleClick, Google AdSense oder den Facebook Like-It Button auf seiner Website benutzt, verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht, sagt der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte . Allein die Verwendung des Facebook-Like-Buttons auf der eigenen Webseite kann zu Verstößen gegen sechs verschiedene Vorschriften und Rechtsgrundsätze führen. Dass das in der juristischen Literatur überwiegend anders gesehen wird, erwähnt ...» Vollständiger Artikel



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