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Bußgelder als Arbeitslohn

URL: http://feedproxy.google.com/~r/Rechtslupe/~3/VxsYDsTH8jU/bussgelder-als-arbeitslohn-338159
Blog: Rechtslupe
Datum: 11-Feb-12
Gelesen: 36

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
Übernimmt ein Arbeitgeber die Bußgelder seiner LKW-Fahrer, so kann dies nach Ansicht des Finanzgerichts Köln zumindest bei schwerwiegenden Verstößen (im entschiedenen Fall die Überschreitung von Lenkzeiten und die Unterschreitung von Ruhezeiten) ein als Arbeitslohn der Lohnsteuerpflicht unterliegen. Ausgehend von den Regelungen des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und des § 2 Abs. 1 LStDV definiert der Bundesfinanzhof den Begriff ...» Vollständiger Artikel



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