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Bundesgerichtshof bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

URL: http://klawtext.blogspot.com/2012/01/bundesgerichtshof-bejaht-zulassigkeit.html
Blog: kLAWtext
Datum: 25-Jan-12
Gelesen: 40

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
Pressemeldung des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 25.01.2012, Aktenzeichen: VIII ZR 95/11 Hinweis: Diese Entscheidung erging zu altem, nicht mehr geltenden Recht. Nach § 360 Abs. 1 Nr. 3 BGB muss die Widerrufsbelehrung aktuell eine "ladungsfähige Anschrift" enthalten. Und eine Postfach-Anschrift ist nicht ladungsfähig! Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ...» Vollständiger Artikel



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