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Bundesgerichtshof: Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen (war) ausreichend.

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Blog: MEDIEN INTERNET und RECHT
Datum: 25-Jan-12
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MIR 2012, Dok. 004, Rz. 1 MIR Newsletter abonnieren? | Rechtsprechung | Urteilsanmerkungen | Aufsätze | Kommentare | Kurz notiert | Rezensionen | MIR Archiv ...» Vollständiger Artikel



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