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BSG: Zur Zuständigkeit und Auslegung von § 116 b SGB V bei Drittanfechtungsklage

URL: http://jusatpublicum.wordpress.com/2012/01/14/7642/
Blog: Jus@Publicum
Datum: 15-Jan-12
Gelesen: 38

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
© Schlüssel zur Lösung Vom BSG ist die Frage der Zuständigkeit und Auslegung von §§ 116 B SGB V bei Drittanfechtungsklage konkurrierender Vertragsärzte aufgrund des folgenden Sachverhalts zu entscheiden: Die Kläger betreiben in Saarbrücken eine gynäkologische Gemeinschaftspraxis mit onkologischem Tätigkeitsschwerpunkt und nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung teil. ...» Vollständiger Artikel



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