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BPatG: Gericht muss bei versäumter Beschwerdebegründung keine erneute Frist setzen

URL: http://www.damm-legal.de/bpatg-gericht-muss-bei-versaeumter-beschwerdebegruendung-keine-erneute-frist-setzen
Blog: Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 44

Themen: Arbeitsrecht

In knappen Worten:
BPatG, Beschluss vom 07.12.2011, Az. 28 W (pat) 39/11 § 85 Abs. 3 S. 2 MarkenG Das BPatG hat entschieden, dass bei einer Beschwerde, die ohne Begründung eingereicht wurde, nach angemessener Frist entschieden werden kann. Es müsse dem Beschwerdeführer keine erneute Frist zur Begründung gesetzt werden, wenn mehr als ein Monat nach Beschwerdeeinlegung vergangen ist. ...» Vollständiger Artikel



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