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BMF: Zivilprozesskosten sollen von Finanzämtern entgegen BFH-Urteil nicht als “außergewöhnliche Belastung” anerkannt werden

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Blog: Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Datum: 07-Jan-12
Gelesen: 56

Themen: Steuerrecht

In knappen Worten:
Das Bundesministerium für Finanzen sperrt sich gegen die Anwendung der Entscheidung BFH, Urteil vom 12.05.2011, Az. VI R 42/10 ( hier ). Es handele sich um eine - wie eigentlich immer - “Einzelfallentscheidung” und für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses bzw. ...» Vollständiger Artikel



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