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BGH zur Haftung des Admin-C

URL: http://feedproxy.google.com/~r/internet-law/djpq/~3/XpD7Rw534Hs/bgh-zur-haftung-des-admin-c-2.html
Blog: Internet-Law
Datum: 17-Jan-12
Gelesen: 38

Themen: Gesellschaftsrecht

In knappen Worten:
Der mit Spannung erwartete Volltext des Urteils des BGH zur Frage der Haftung des Admin-C (Urt. vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09 ) für Namens- oder Kennzeichenrechtsverletzung durch die Domain. Der BGH hat erfreulicherweise entschieden, dass die Stellung als sog. administrativer Ansprechpartner der DENIC (Admin-C) grundsätzlich für sich genommen nicht ausreichend ist, um eine Störerhaftung zu begründen. ...» Vollständiger Artikel



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