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BGH zur Einsicht in Gerichts- und Verfahrensakten in Markensachen

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Blog: Internet-Law
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 44

Themen: Strafrecht

In knappen Worten:
Der BGH hat mit Beschluss vom 30.11.2011 (Az.: I ZB 56/11 ) entschieden, dass grundsätzlich Einsicht in die Gerichts- und Verfahrensakten zu gewähren ist, die eine eingetragene Marke betreffen ( § 62 Abs. 2 i.V.m. § 82 Abs. 3 MarkenG ). Für diese Akteneinsicht braucht anders als bei der Einsicht in die Akten von Markenanmeldungen ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden. Das bedeutet, ...» Vollständiger Artikel



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