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BGH zur Darlegung des Mietmangels bei Mietminderung

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Blog: Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Datum: 09-Feb-12
Gelesen: 39

Themen: Mietrecht

In knappen Worten:
Der Bundesgerichtshof ( VIII ZR 125/11 ) hat klar gestellt, dass der Mieter, der sich auf die per Gesetz eingetretene Mietminderung berufen möchte, lediglich einen konkreten Sachmangel vortragen muss, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Darüber hinaus muss er nichts vortragen, insbesondere nicht zum Maß der Beeinträchtigung oder gar zu den Ursachen des Mangels, wobei ihm letzteres ...» Vollständiger Artikel



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