BGH: Recht auf Akteneinsicht in Markenangelegenheiten - Schokoladenstäbchen
URL: http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/772-BGH-Recht-auf-Akteneinsicht-in-Markenangelegenheiten-Schokoladenstaebchen.htmlBlog: Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 43
Themen: Strafrecht
In knappen Worten:
BGH Beschluss vom 30.11.2011 I ZB 56/11 Schokoladenstäbchen MarkenG § 62 Abs. 1 und 2; IFG § 1 Abs. 3 Leistsätze des BGH: a) Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Akteneinsicht Dritter in Verfahren in Markenangelegenheiten keine Anwendung. b) Für die Akteneinsicht in die Verfahrensakten über einen Antrag auf Schutzentziehung einer IR-Marke braucht ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht zu werden. ...» Vollständiger Artikel
Andere Beiträge: