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BGH: Keine Anscheinsbeweis zu Lasten des Kunden in Skimming-Fällen - Bank muss ggf. Einsatz der Originalkarte beweisen

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Blog: Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld
Datum: 27-Jan-12
Gelesen: 37

Themen: Verkehrsrecht

In knappen Worten:
BGH Urteil vom 29.11.2011 XI ZR 370/10 Skimming Der BGH hat entschieden, dass in Skimming -Fällen kein Anscheinsbeweis zu Lasten der Kunden gilt. Vielmehr muss bei derartigen atypischen Geschehensabläufen die Bank ggf. beweisen, dass die Abhebung unter Einsatz der Originalkarte erfolgte. Aus der Pressemitteilung des BGH: " Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 – XI ...» Vollständiger Artikel



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