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BGH: Einschränkende Auslegung des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB erforderlich

URL: http://www.juraexamen.info/bgh-einschrankende-auslegung-des-%c2%a7-306-abs-1-nr-1-stgb-erforderlich/
Blog: Juraexamen.info
Datum: 13-Jan-12
Gelesen: 43

Themen: Mietrecht

In knappen Worten:
Mit heute veröffentlichtem Urteil (20.10.2011 – 4 StR 344/11 ) hat der BGH den Tatbestand des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB in der Variante ” durch eine Brandlegung [...] teilweise zerstört” restriktiv ausgelegt. Nach Ansicht des 4. Senats muss der Tatbestand wegen der hohen Strafandrohung und aufgrund der Intention des Gesetzgebers (dazu BT-Drucks. 13/8587, S. 88) dahingehend interpretiert werden, ...» Vollständiger Artikel



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