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BGH bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

URL: http://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=5447
Blog: IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Datum: 25-Jan-12
Gelesen: 40

In knappen Worten:
Der Bundesgerichtshof hat heute (Urteil vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11) eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreicht. ...» Vollständiger Artikel



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